Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen uns und unseren Geschäftspartnern – nachstehend Kunde genannt – soweit keine anders lautende schriftliche Individualvereinbarung vorliegt. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn diese durch uns schriftlich anerkannt werden. Kunde im Sinne der Geschäftsbedingungen sind Unternehmer.

2. Vertragsschluss, Lieferung, Lieferstörungen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Uns mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge sind für den Kunden verbindlich.

2.2 Umfang und Inhalt der geschuldeten Lieferung sowie Lieferfristen ergeben sich aus unserer Auftragsbestätigung. Wird im Einzelfall keine Auftragsbestätigung erteilt, liefern wir gemäß unserer Toureneinteilung.

2.3 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Jede Teillieferung gilt hinsichtlich der Zahlung, der Abnahme, des Annahmeverzuges, der Geltendmachung einer Gewährleistung als selbständige Lieferung.

2.4 Alle Ereignisse höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Energiemangel, nicht zu vertretende behördliche Maßnahmen sowie nicht zu vertretende Betriebsstörungen entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein solches Ereignis eintritt.

2.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, bei Lieferung über einen Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige zur Ausführung der Lieferung bestimmte Person mit der Auslieferung der Ware an diese auf den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit dem Abruf, der Abnahme oder dem Abholen der Ware in Verzug gerät oder eine Verzögerung durch ihn zu vertreten ist. Ein mit der Belieferung zu Beauftragender wird durch uns bestimmt.

2.6 Holt der Kunde die Ware selbst oder mittels Dritter ab, obliegt ihm die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, die Beschaffung der Frachtpapiere einschließlich zollrechtlicher Vorschriften. Ihm obliegt die beförderungssichere Verladung unter Berücksichtigung der jeweils gültigen und anerkannten Regeln über die Ladungssicherung.

2.7 Die gelieferten Produkte sind seitens des Kunden frostsicher, sonnenund lichtgeschützt zu lagern und/oder zu befördern.

3. Beanstandungen, Gewährleistung, Haftungsbeschränkungen

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen unverzüglich zu untersuchen und etwaige Mängelrügen uns gegenüber geltend zu machen. Eine Rügefrist von einer Woche gilt als rechtzeitig. Vorstehende Regelung gilt auch für Zuviel- und Zuwenig-Lieferungen sowie für etwaige Falsch-Lieferungen. Kommt der Kunde vorstehenden Verpflichtungen nicht nach, ist unsere Haftung wegen dieser Mängel ausgeschlossen.

3.2 Bei berechtigter Mängelrüge können wir eine mangelfreie Ware liefern. Hierzu hat der Kunde uns eine angemessene Frist einzuräumen. Ist die Ersatzlieferung gleichfalls mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

3.3 Wird die Ware seitens des Kunden oder von Dritten nach der Lieferung nicht – wie vorgesehen – frostsicher, sonnen- und lichtgeschützt gelagert oder befördert, haften wir für die sich hieraus ergebenden Mängel nicht. Im Falle einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schädigung haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haften auch unabhängig hiervon, sofern schuldhaft eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird. Die Haftung auf Ersatz des Schadens statt der Erfüllung bleibt unberührt. Die Höhe der Haftung ist in den vorgenannten Fällen – ausgenommen die Haftung für Vorsatz – auf den Umfang des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die gesetzliche Haftung wegen eines Personenschadens, gleich welcher Art, bleibt unberührt. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Kunden aus der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

3.4 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

4. Preise, Zahlung, Steuern

4.1 Die Lieferung erfolgt zu den am Tage der Belieferung für die jeweilige Kundengruppe gültigen Tagespreisen/Listenpreisen bzw. vereinbarten Abgabepreisen zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Hinzu kommen die jeweils gültigen Pfandbeträge für Leergut zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Pfandbeträge dienen lediglich als Sicherheit. Sie gelten in keinem Falle als Bemessungsgrundlage für Abzüge und Vergütungen irgendwelcher Art. Preisänderungen werden mit Bekanntgabe an den Kunden wirksam.

4.2 Die Forderungen aus Lieferungen sind nach Rechnungserhalt fällig und innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Bei Bankeinzug – Kontodeckung vorausgesetzt – oder Zahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gewährt. Schecks und Wechsel zum Zwecke der Zahlung werden nicht angenommen.

4.3 Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.

4.4 Der Kunde hat Saldenbestätigungen und sonstige Abrechnungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Saldenbestätigung oder Abrechnung schriftlich bei uns zu erheben. Anderenfalls gelten diese als genehmigt, wenn wir den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen haben.

4.5 Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit dieselben auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsverbindung vor. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren darf nur in der im Betrieb des Kunden üblichen Weise erfolgen.

5.2 Die Ware darf von dem Kunden weder verpfändet noch zur Sicherung Dritter übereignet werden.

5.3 Die Forderung des Kunden gegen Dritte aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren tritt der Kunde hiermit im voraus an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Wir sind berechtigt, die uns durch den Kunden zu benennenden Dritten von dem Übergang der Forderung zu benachrichtigen und die abgetretene Forderung im eigenen Namen geltend zu machen.

5.4 Sofern die uns zustehenden Sicherheiten den realisierbaren Wert unserer Forderung um mehr als 10 % übersteigen, sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Kunden die entsprechenden Sicherheiten freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

6. Leergut, sonstige Umschließungen

6.1 Die zur Wiederverwendung bestimmten Gebinde (Container, Paletten usw.) werden dem Kunden nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Sie bleiben unser unveräußerliches Eigentum oder Eigentum desjenigen, der dieselben bereit gestellt hat. Der Kunde trägt während der Überlassung jede Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung, inklusive der Gefahr der höheren Gewalt.

6.2 Der Kunde ist zur Rückgabe des Leergutes in einem ordnungsgemäßen Zustand und nach Produktsorten sortiert, verpflichtet. Flaschenleergut wird nur dann zurückgenommen, wenn es sich in Kästen befindet. Wir sind nicht verpflichtet, mehr Leergut zurückzunehmen, als der jeweilige Leergutschuldsaldo des Kunden ausweist. Für nicht oder nicht ordnungsgemäß zurückgegebenes Leergut ist Schadenersatz zu leisten, wobei das eingezahlte Pfandgeldguthaben angerechnet wird.

6.3 Die von uns dem Kunden zugestellten Leergutauszüge gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einwendungen erhebt und wir den Kunden auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen haben.

7. Datenverarbeitung

Der Kunde willigt in die geschäftsnotwendige Verarbeitung seiner Daten ein. Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs.1 Bundesdatenschutzgesetz.

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort für unsere sämtlichen Verpflichtungen und für alle Zahlungs- und sonstigen Vertragsverpflichtungen des Kunden ist unser Geschäftssitz.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Köln. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde kein Vollkaufmann ist, jedoch keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

10. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

 

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